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   BAG, 01.12.1982 - 4 AZR 24/80   

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https://dejure.org/1982,15602
BAG, 01.12.1982 - 4 AZR 24/80 (https://dejure.org/1982,15602)
BAG, Entscheidung vom 01.12.1982 - 4 AZR 24/80 (https://dejure.org/1982,15602)
BAG, Entscheidung vom 01. Dezember 1982 - 4 AZR 24/80 (https://dejure.org/1982,15602)
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  • BAG, 24.09.1980 - 4 AZR 744/78

    Gymnasiallehrerin - Angestelltenverhältnis - Einzelvertragliche Vereinbarung -

    Auszug aus BAG, 01.12.1982 - 4 AZR 24/80
    lieh zulässig (BAG 34, 173 = AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).

    Eine Inhaltskontrolle von Arbeitsverträgen, auch wenn sie von einem Vertragspartner vorformuliert sind, scheidet jedenfalls dann aus, wenn die Tarifvertragsparteien - wie vorliegend - den Parteien des ArbeitsVertrages die Regelung der Arbeitsbedingungen überlassen; dann gilt insoweit der Grundsatz der Vertragsfreiheit (vgl. auch BAG 34, 173, 179 f. = AP Nr. 7 zu 9.

  • BAG, 17.05.1978 - 5 AZR 132/77

    Erhöhung der Gehälter - Betriebseinheitliche Regelung - Grundsatz der

    Auszug aus BAG, 01.12.1982 - 4 AZR 24/80
    Nach dem arbeitsrechtlichen Gebot der Gleichbehandlung ist es dem Arbeitgeber verwehrt, in seinem Betrieb einzelne oder Gruppen von Arbeitnehmern ohne sachlichen Grund von allgemein begünstigenden Regelungen des Arbeitsverhältnisses auszunehmen und schlechterzustellen (BAG Urteil vom 17. Mai 1978 - 5 AZR 132/77 -, AP Nr. 42 zu § 242 BGB Gleichbehandiung mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 26.02.1975 - 4 AZR 225/74

    Eingruppierung: Lehrkraft an einer Technischen Schule der Bundesluftwaffe

    Auszug aus BAG, 01.12.1982 - 4 AZR 24/80
    Zu solchen von der Anlage 1 a nicht erfaßten Lehrkräften gehört der Kläger, der im Schulbetrieb einer den Schulgesetzen des Landes Niedersachsen unterliegenden berufsbildenden Schule eingesetzt ist (vgl. BAG Ur teil vom 26. Februar 1975 - 4 AZR 225/74 -, AP Nr. 84 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 09.06.1982 - 4 AZR 247/80

    Pflichtstunden - Lehrer - Gymnasium - Hessen - Angestelltenverhältnis -

    Auszug aus BAG, 01.12.1982 - 4 AZR 24/80
    Denn eine qualifiziertere Ausbildung bringt im allgemeinen eine vielseitigere Verwendbarkeit mit sich, die deshalb besonders honoriert werden kann (vgl. BAG Ur teil vom 9. Juni 1982 - 4 AZR 247/80 -, zur Veröffentlichung vorgesehen) .
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