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BAG, 01.12.1982 - 4 AZR 24/80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Oldenburg, 19.05.1978 - 2 Ca 299/78
- LAG Niedersachsen, 14.11.1979 - 4 Sa 120/78
- BAG, 01.12.1982 - 4 AZR 24/80
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 24.09.1980 - 4 AZR 744/78
Gymnasiallehrerin - Angestelltenverhältnis - Einzelvertragliche Vereinbarung - …
Auszug aus BAG, 01.12.1982 - 4 AZR 24/80
lieh zulässig (BAG 34, 173 = AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).Eine Inhaltskontrolle von Arbeitsverträgen, auch wenn sie von einem Vertragspartner vorformuliert sind, scheidet jedenfalls dann aus, wenn die Tarifvertragsparteien - wie vorliegend - den Parteien des ArbeitsVertrages die Regelung der Arbeitsbedingungen überlassen; dann gilt insoweit der Grundsatz der Vertragsfreiheit (vgl. auch BAG 34, 173, 179 f. = AP Nr. 7 zu 9.
- BAG, 17.05.1978 - 5 AZR 132/77
Erhöhung der Gehälter - Betriebseinheitliche Regelung - Grundsatz der …
Auszug aus BAG, 01.12.1982 - 4 AZR 24/80
Nach dem arbeitsrechtlichen Gebot der Gleichbehandlung ist es dem Arbeitgeber verwehrt, in seinem Betrieb einzelne oder Gruppen von Arbeitnehmern ohne sachlichen Grund von allgemein begünstigenden Regelungen des Arbeitsverhältnisses auszunehmen und schlechterzustellen (BAG Urteil vom 17. Mai 1978 - 5 AZR 132/77 -, AP Nr. 42 zu § 242 BGB Gleichbehandiung mit weiteren Nachweisen). - BAG, 26.02.1975 - 4 AZR 225/74
Eingruppierung: Lehrkraft an einer Technischen Schule der Bundesluftwaffe
Auszug aus BAG, 01.12.1982 - 4 AZR 24/80
Zu solchen von der Anlage 1 a nicht erfaßten Lehrkräften gehört der Kläger, der im Schulbetrieb einer den Schulgesetzen des Landes Niedersachsen unterliegenden berufsbildenden Schule eingesetzt ist (vgl. BAG Ur teil vom 26. Februar 1975 - 4 AZR 225/74 -, AP Nr. 84 zu §§ 22, 23 BAT). - BAG, 09.06.1982 - 4 AZR 247/80
Pflichtstunden - Lehrer - Gymnasium - Hessen - Angestelltenverhältnis - …
Auszug aus BAG, 01.12.1982 - 4 AZR 24/80
Denn eine qualifiziertere Ausbildung bringt im allgemeinen eine vielseitigere Verwendbarkeit mit sich, die deshalb besonders honoriert werden kann (vgl. BAG Ur teil vom 9. Juni 1982 - 4 AZR 247/80 -, zur Veröffentlichung vorgesehen) .